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   VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539, 10 C 23.1540   

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https://dejure.org/2023,27991
VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539, 10 C 23.1540 (https://dejure.org/2023,27991)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.09.2023 - 10 CE 23.1539, 10 C 23.1540 (https://dejure.org/2023,27991)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. September 2023 - 10 CE 23.1539, 10 C 23.1540 (https://dejure.org/2023,27991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1,; ZPO § 166 Abs. 1 i.V.m. §§ 114 ff.
    Beschwerde wegen erstinstanzlicher Versagung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Beschwerde, Darlegungsanforderungen bei Mehrfachbegründung, Beschwerdeausschluss im Prozesskostenhilfeverfahren, wenn der Antrag ausschließlich wegen der Nichtvorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgelehnt wurde, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 19.05.2023 - 10 CS 23.783

    Mangelhafte Darlegung in der Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539
    Er muss das Entscheidungsergebnis, die entscheidungstragenden Rechtssätze oder die für die Entscheidung erheblichen Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 19.5.2023 - 10 CS 23.783 - juris Rn. 2; B.v. 1.6.2022 - 10 CE 21.2270 - juris Rn. 3).

    Im Falle einer solchen Mehrfachbegründung kann die Beschwerde nur Erfolg haben, wenn im Hinblick auf jeden der für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblichen Gründe in der Beschwerde etwas Durchgreifendes vorgetragen wird (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.5.2023 - 10 CS 23.783 - juris Rn. 7 f.; B.v. 7.5.2020 - 10 CS 20.842 - juris Rn. 4; B.v. 28.8.2006 - 24 CS 06.1049 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 9 C 17.910

    Streichung des Wortes ausschließlichund die Verneinung der persönlichen oder

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539
    Gerichtskosten werden vorliegend wegen der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrungdes Verwaltungsgerichts nicht erhoben (§ 21 Abs. 1 Satz 1 und 3 GKG; vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 9 C 17.910 - juris Rn. 9; B.v. 5.5.2014 - 1 C 14.517 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.6.2016 - OVG 3 M 55.16 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2016 - 3 M 55.16

    Anfechtung der Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539
    Gerichtskosten werden vorliegend wegen der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrungdes Verwaltungsgerichts nicht erhoben (§ 21 Abs. 1 Satz 1 und 3 GKG; vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 9 C 17.910 - juris Rn. 9; B.v. 5.5.2014 - 1 C 14.517 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.6.2016 - OVG 3 M 55.16 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 1 C 14.517

    Unzulässige Beschwerde; Ablehnung der Prozesskostenhilfe ausschließlich aus

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539
    Gerichtskosten werden vorliegend wegen der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrungdes Verwaltungsgerichts nicht erhoben (§ 21 Abs. 1 Satz 1 und 3 GKG; vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 9 C 17.910 - juris Rn. 9; B.v. 5.5.2014 - 1 C 14.517 - juris Rn. 2; OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.6.2016 - OVG 3 M 55.16 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1395

    Prüfung eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis bei EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539
    An der Unzulässigkeit der Beschwerde ändert weder der fehlende Hinweis auf § 146 Abs. 2 VwGO in der Rechtsmittelbelehrungdes angefochtenen Gerichtsbeschlusses noch der Umstand etwas, dass das Verwaltungsgericht nicht auf die fehlenden Prozesskostenhilfeformulare hingewiesen bzw. eine Frist zu deren Vorlage gesetzt hat, bevor es den Prozesskostenhilfeantrag deswegen abgelehnt hat (BayVGH, B.v. 28.7.2021 - 11 CS 21.1395, 11 C 21.1396 - juris Rn. 22; Reichling in Beck-OK, ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand 1.7.2023, § 117 Rn. 37).
  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 10 CS 20.842

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539
    Im Falle einer solchen Mehrfachbegründung kann die Beschwerde nur Erfolg haben, wenn im Hinblick auf jeden der für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblichen Gründe in der Beschwerde etwas Durchgreifendes vorgetragen wird (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.5.2023 - 10 CS 23.783 - juris Rn. 7 f.; B.v. 7.5.2020 - 10 CS 20.842 - juris Rn. 4; B.v. 28.8.2006 - 24 CS 06.1049 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.701

    Erfolglose Beschwerde wegen Unanfechtbarkeit des Bescheids über den Verlust des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539
    Die Beschwerde im Verfahren 10 C 23.1540 ist in entsprechende Anwendung von § 146 Abs. 2 VwGO unstatthaft, weil das Verwaltungsgericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausschließlich mit Verweis auf die fehlende Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abgelehnt hat (vgl. dazu BayVGH, B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.701 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 10 CE 21.2270

    Anspruch auf Ausstellung eines Notreiseausweises - Zuständigkeit der deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539
    Er muss das Entscheidungsergebnis, die entscheidungstragenden Rechtssätze oder die für die Entscheidung erheblichen Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 19.5.2023 - 10 CS 23.783 - juris Rn. 2; B.v. 1.6.2022 - 10 CE 21.2270 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldeten Ausländer im Wege des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539
    Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, die sich an der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2021 - 10 CE 21.945 - juris Rn. 24) orientieren, rechtlich nicht zu beanstanden sind.
  • VGH Bayern, 27.04.2021 - 5 C 20.2891

    Unzulässige Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539
    Dem Antragsteller bleibt es bis zum Abschluss des Klageverfahrens unbenommen, den Prozesskostenhilfeantrag unter Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erneut zu stellen (BayVGH, B.v. 27.4.2021 - 5 C 20.2891 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 24 CS 06.1049
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